Sulayr Global Service verfügt über alle Bewilligungen, die gegenwärtig nach europäischem Recht gefordert werden, um ihre Aktivität unter Wahrung sämtlicher Garantien auszuführen und alle diesbezüglichen europäischen Umweltauflagen und -richtlinien zu erfüllen. Wir sind dazu befugt, Abfälle zu bearbeiten, die folgende Lizenzen benötigen:
- LER 02 01 04 Kunststoffabfälle (mit Ausnahme von Verpackungsmaterial)
- LER 15 01 02 Kunststoffverpackungen
- LER 15 01 05 Zusammengesetzte Verpackungen
- LER 15 01 06 Mischverpackungen
- LER 16 01 19 Kunststoff
- LER 17 02 03 Kunststoff
- LER 19 12 04 Kunststoff und Kautschuk
- LER 20 01 39 Kunststoff
